Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner:
Vertragspartner sind Leistungsanbieter und Auftraggeber bzw. der Nutzer einer angebotenen Leistung oder Dienstleistung (»Leistungsnutzer«).

2. Allgemeines:
Grundlage eines Vertrages oder einer Vereinbarung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die mit der Inanspruchnahme einer vom Leistungsanbieter (Trainer/Referent) angebotenen Dienstleistung (z.B. Seminar, Beratung, Coaching, Vortrag) als anerkannt und bestätigt gelten. Diese AGBs gelten für Kaufleute sowie für Nichtkaufleute. Der Leistungsanbieter erbringt vornehmlich Leistungen in Form von Trainingsseminaren, die der beruflichen und persönlichen Weiterbildung dienen. Der Leistungsanbieter (Trainer/Referent) verpflichtet sich, Änderungen in seinen AGBs unverzüglich mitzuteilen. Widersprechen Auftraggeber oder Leistungsnutzer diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntmachung, so gelten sie als angenommen und sind wirksamer Bestandteil des Vertrages oder einer Vereinbarung. Die jeweils aktuelle Version der AGBs ist dauerhaft im Internet verfügbar. Auftraggeber und Leistungsnutzer werden ausdrücklich zur Kenntnisnahme und Einsicht dieser AGBs aufgefordert. Für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es der Schriftform. Die Inanspruchnahme der Leistungen von Netzwerkpartnern begründen jedoch getrennte Vertragsverhältnisse. Sofern der Leistungsanbieter (Trainer/Referent) seine Trainingsleistung im Auftrage Dritter anbietet, etwa im Auftrage anderer Bildungseinrichtungen, so gelten für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung entsprechend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jener Dritter.

3. Haftung:
Die Haftung des Leistungsanbieters (Trainer/Referent) für anfängliches Unvermögen und/oder Unmöglichkeit sowie Verzug wird auf die Höhe der vom Auftraggeber oder Leistungsnutzer geschuldeten Vergütung beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für das Verschulden von Drittanbietern (z.B. Seminaranbieter, Referenten) und sonstigen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich ausschließlich auf den Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen. Bei Verletzung einer vertragsrelevanten Pflicht wird die Haftung entsprechend auf anfängliches Unvermögen beschränkt. Schadensersatzansprüche über die geschuldete Vergütung hinaus können nicht geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche wegen des Ersatzes von Vermögensschäden oder nutzloser Aufwendung sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handels beschränkt und höchstens auf den Betrag begrenzt, welcher der Leistungserbringung exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer entspricht. Sollte ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Leistungsanbieter (Referent/Trainer) nicht stattfinden können als Folge von Höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder sonstiger Umstände, die der Leistungsanbieter (Referent/Trainer) nicht zu vertreten hat, so ist der Leistungsanbieter (Referent/Trainer) unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung innerhalb von vier Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Kann der vorgeschlagene Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so werden lediglich Ausfallgebühren in Höhe von 10% des Gesamthonorars fällig. Bereits vorausgezahlte Honorare werden entsprechend zurückerstattet. Für im Laufe der vereinbaren Dienstleistung erteilten Rat oder Verwertung der erworbenen Kenntnisse wird keine Haftung übernommen. Der Leistungsanbieter ist berechtigt, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung einen Drittanbieter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisfälle zu benennen.

4. Selbstverantwortung:
Das Leistungsangebot versteht sich nicht als Therapie und dient nicht zu Heilzwecken. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Im Laufe der Veranstaltung erteilte Hinweise verstehen sich nicht als medizinischer oder therapeutischer Rat und sind keine Heilversprechen.

5. Vertragsinhalt:
Grundlage eines Vertrages oder einer Vereinbarung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die mit der Inanspruchnahme einer vom Leistungsanbieter angebotenen Dienstleistung (z.B. Seminar, Beratung, Coaching, Vortrag) als anerkannt und bestätigt gelten. Der Leistungsanbieter (Referent, Trainer) wird vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahme vom Auftraggeber laufend über sämtliche Umstände informiert, die für die Durchführung der Trainingsmaßnahme von Bedeutung sind. Der Leistungsanbieter (Referent/Trainer) verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Leistungsanbieter (Referent/Trainer) berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten. Sollten Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritte in Auftrag gegeben werden, ist der Leistungsanbieter (Referent/Trainer) darüber zu informieren, damit eine didaktische Abstimmung gewährleistet ist. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungshilfen des Leistungsanbieters (Referenten/Trainers) tätig, ohne jedoch dessen Erfüllungsgehilfen zu sein.

6. Vergütung und Entgelte:
Die entsprechenden Entgelte für die dargebotenen Leistungen und Dienstleistungen sowie deren Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragsgegenstand. Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den vom Leistungsanbieter angegebenen Preisen um Netto-Preise (zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mwst) und sofern nicht anders angegeben, exklusive Übernachtung und Verpflegung. Für Übernachtungen und Verpflegung werden nach Möglichkeit mit den Tagungspartnern Pauschalen vereinbart, welche die Teilnehmer/Innen bitte direkt mit dem jeweiligen Hotel abrechnen, sofern im Angebot nicht anders lautend. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Entgelte vor Seminarbeginn fällig. Sollte die angebotene Dienstleistung nicht stattfindet, werden bereits gezahlte Honorare unaufgefordert in voller Höhe zurückerstattet. Die Seminargebühren werden bei Anmeldung fällig. Im Falle der Nichteinhaltung der jeweils genannten Zahlungsziele werden bei Verzugsschaden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

7. Preisnachlass:
Ein Teilnehmer, der einen weiteren Teilnehmer mitbringt, erhält einen Preisnachlass von 50% auf die angegebenen Preise.

8. Rücktritt:
Sofern keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen, gelten folgende Rücktrittskonditionen: Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt von der Veranstaltung kostenfrei. Wird eine Anmeldung/Buchung anschließend storniert, so gelten folgende Stornierungskosten: 25% des Gesamthonorars bei Stornierung bis 29 - 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 50% des Gesamthonorars bei Stornierung bis 19 - 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, 100% des Gesamthonorars bei Stornierung bis 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Das Gesamthonorar bei Stornierung bis 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt, sofern der Teilnehmer eine Ersatzperson stellt. Bei Veranstaltungsabbruch (ungeachtet der Gründe) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Sollte das Seminar nicht zustande kommen und nicht innerhalb von vier Monaten nach dem ausgefallenen Termin wiederholt werden können, werden bereits gezahlte Honorare unverzüglich und in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt nicht zwingend für die von den Netzwerkpartnern angebotenen Leistungen, die eigene Vertragsverhältnisse begründen.

9. Individualabreden und Vertragsänderungen:
Individualabreden und Vertragsänderungen und Vertragskündigungen bedürfen der Schriftform per Mail, Fax oder Post.

10. Gerichtsstand:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsanbieter und dem Auftraggeber bzw. Leistungsnutzer unterliegt Deutschem Recht. Gerichtstand ist Köln.

11. Abweichende AGB / Salvatorische Klausel:
Entsprechende von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird der Vertrag in seiner Gesamtheit davon nicht berührt. Vielmehr werden die Vertragspartner an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung setzen, die der ungültigen am ehesten entspricht. Mit Buchung/Seminaranmeldung gelten die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt.